Heute erreichte uns die Fälligkeitsmitteilung vom Notar, das heißt es liegen nun alle erforderlichen Genehmigungen zum Vollzug des Grundstückskaufs vor. Nach der Kaufpreiszahlung sind wir dann offiziell Eigentümer des Grundstücks, auf dem wir damit rechtmäßig bauen dürfen.
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