Donnerstag, 2. Mai 2013

Neuer Einheitswertbescheid

So, unser Einspruch wurde bearbeitet. Dabei geht das Finanzamt nun auch von den von mir errechneten 538 m³ umbauten Raum aus, d. h. die "überdachte Fläche", die durch den Balkon entsteht zählt nicht mit rein und die Garage wird - da sie sich quasi im Haus befindet - nicht gesondert angerechnet.

Unser neuer Gebäudenormalherstellungswert liegt bei 12.912 DM (vorher 12.456 DM), dafür entfällt die Garage i. H. v. 812 DM. (Keine Ahnung übrigens, warum hier immer noch in DM gerechnet und erst zum Schluss des Bescheides in Euro umgerechnet wird.) Unser neuer Einheitswert als Summe aus Boden- und Gebäudewert liegt jetzt jedenfalls bei 8.231 EUR. Im ersten Bescheid waren es noch 8.436 EUR.

Der Steuermessbetrag ergibt sich daraus ebenfalls neu (Einheitswert x Steuermesszahl 6 von Tausend) und liegt nun bei 49,38 EUR statt zuvor bei 50,61 EUR.

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