Donnerstag, 11. April 2013

Ein- und Widersprüche

Wie bereits erwähnt, haben wir uns entschlossen, sowohl gegen unseren Einheitheitswertbescheid inkl. Grundsteuermessbescheid Einspruch, als auch gegen unsere Zustimmung zur baulichen Herstellung einer Ein- und Ausfahrt Widerspruch einzulegen.

Beim Finanzamt haben wir folgende Aspekte angeführt:
- In der äußeren Länge hatte ich mich versehentlich vertan was den Versatz in unserem Haus angeht. Hier haben wir eine Korrektur mitgeteilt.
- Bei der äußeren Breite haben wir nun auf den Zentimeter genau das Haus genommen (6,96 m) und nicht die 7m Grundstücksbreite.
- Außerdem wussten wir nicht, ob das Finanzamt die Fläche im EG vor der Garage, die durch den Balkon im 1. OG als "überdachte Fläche" entsteht, mit in die Berechnung einfließen muss. Wir haben es also erstmal mit angegeben, mal sehen, ob das mit verarbeitet wird.
- Und natürlich nicht zu vergessen die Tatsache, dass sich unsere Garage mit im Haus befindet und daher nicht gesondert zu veranlagen ist. Wie das dann berechnet wird - keine Ahnung - aber das Finanzamt wird sich schon entsprechend drum kümmern.

Letztendlich ging es hier um eine Ergebniskorrektur, die nur wenige Cent ausmachen wird. Da aber die Grundsteuerhebesatz der Stadt Erfurt aktuell bei 490 Prozent liegt und man ja nicht weiß, wohin sich das in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch so entwickeln wird, sind wir nach dem Motto "Kleinvieh macht auch Mist" vorgegangen und machen es lieber ganz genau.

Interessanter ist das schon bei unserer Einfahrt. Hier haben wir Widerspruch bei der Stadt eingelegt, denn beim Lesen hatten wir so das Gefühl, dass Bauamt und Tiefbau- und Verkehrsamt der Stadt unterschiedliche Auffassungen vertreten. Der eine hü, der andere hott.

Punkt 1) Das Tiefbau- und Verkehrsamt spricht von einer Zustimmung zur baulichen Herstellung einer Ein- und Ausfahrt "über die Gehbahn für Pkw-Verkehr". Welche Gehbahn? Bei uns im Wohngebiet gibt es keine gesonderten Fußwege. Gemischte Verkehrsfläche (umgangssprachlich "Spielstraße") heißt das Zauberwort, d. h. Autos, Radfahrer, Fußgänger teilen sich die asphaltierte Fläche. Hm?!

Punkt 2) "Die Ein- und Ausfahrt ist in einer Breite von 3,20m mit Regelbefestigung 5.1 herzustellen." Die so unscheinbare "Regelbefestigung 5.1 sieht 8 cm Pflaster + 3 cm Pflastersand + 54 cm (!!!) Frostschutzschicht vor. Besonders gut zu wissen, wenn die Einfahrt schon fertig ist!

Punkt 3) "Die ersten 3 m hinter dem Straßenbord sind beginnend an der Nachbareinfahrt komplett zu pflastern, um das Heraustragen von Reifenanhaftungen zu vermeiden." Komisch, im Bebauungsplan steht, dass möglichst wenig Boden versiegelt werden soll. Auch deshalb hatten wir uns ja entschieden, nur zwei Fahrspuren und nicht die komplette Einfahrt zu pflastern. Dass jetzt, wo noch kein Gras gewachsen und das Wetter immer mal schlecht ist, man nach "Nichttreffen der Streifen" mal etwas Dreck am Reifen hat, ist tatsächlich so. Allerdings wird sich das erstens mit der Einparkübung, zweitens mit dem Graswuchs und drittens mit den Kunststoffrasengittermatten, die wir noch auf den ersten paar Metern in die Wiese legen wollen, relativieren. Muss man da also so viel Wind drum machen?

Punkt 4) "Das Ableiten von Wasser vom Grundstück auf den öffentlichen Verkehrsraum ist nicht gestattet. Hinter dem Straßenbord ist über die gesamte Einfahrtsbreite eine Kastenrinne einzubauen, welche an die Grundstücksentwässerung anzuschließen ist." Hm, die geforderte Kastenrinne existiert ja bereits, aber eben nur in der Breite der Fahrspuren und nicht über die gesamte Einfahrtsbreite. Und das mit dem Anschluss an die Entwässerung ist auch so eine Sache. Unser Gulli liegt knapp 3m "bergauf", die restliche Entwässerung mehrere Meter tief unter der Erde...

Punkt 5) ist fast schon Makulatur in diesem Schauspiel, aber aufgrund unserer Mülltonnen oder spätestens wenn die Hecke dann hoch genug ist, brauchen wir eigentlich einen Einweiser, da "die Ein- und Ausfahrt vom nächsten sichtbehindernden Gegenstand mit einem Durchmesser über 10 cm mindestens 4m entfernt sein muss." Bei unserem 7m-Reihenmittelhausgrundstück schwierig. "Kann die Forderung nicht erfüllt werden, hat das Ein- und Ausfahren mit Einweisern zu erfolgen." :-)

Wir versuchen mit dem Widerspruch jetzt also abzuwenden, dass an unserer Einfahrt nochmal gebaut werden muss. Sollte das nicht erfolgreich sein, kommt der nächste Spaß: die Arbeiten muss
- eine bei der Stadt Erfurt gelistete für den Straßenbau zugelassene Firma durchführen,
- die mindestens drei Wochen vor der geplanten Ausführung einen Antrag für eine Grabung einreicht,
- dem eine 14fache (!) Kopie der Stadtkarte mit farbiger Eintragung unserer Baumaßnahme beizufügen ist und
- wo für die Bearbeitung mit zwei bis drei Wochen Mindestbearbeitungszeit zu rechnen ist.

Bürokratie also vom allerfeinsten. Da kann man echt nur den Kopf schütteln.

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