Donnerstag, 25. April 2013

Und wieder die Einfahrt - Rücknahme Widerspruch

Nach unserem Widerspruch gegen den Zustimmungsbescheid und weil auch mehrere unserer Nachbarn mitgezogen und ebenfalls Widerspruch eingelegt haben, wurde die Situation jetzt nochmal geprüft.

In Sachen Entwässerung wurde eine Sonderregelung getroffen: solange keine Ausspülungen oder Vereisungen durch aus dem Grundstück austretendes Wasser als Gefährdung für den Verkehr entstehen, kann die Einfahrt so bleiben. Das sollte realsistisch sein.

Das Amt besteht nach wie vor auf die vollflächige Ausfahrtsbefestigung, wobei nun jedoch nur noch davon die Rede ist, dass alle Grundstücksausfahrten mindestens auf den letzten 3 m hinter der Grundstücksgrenze so zu befestigen sind, dass kein Schmutz aus dem Grundstück auf die Straße und somit auch nicht in die Straßenentwässerung gelangt. Von Pflaster konkret wird nicht mehr gesprochen. Wir gehen also einfach mal davon aus, dass die von uns geplante Befestigung mit dem Kunststoffrasengitter in Kombination mit dem gewachsenen Rasen die befürchteten "Schmutzanhaftungen" vermeidet und somit ausreicht. Wir lassen es an dieser Stelle drauf ankommen.

Den generellen Widerspruch werden wir, wie im Schreiben vom Tiefbau- und Verkehrsamt empfohlen, zum 17.05.2013 zurücknehmen, da er sonst zur kostenpflichtigen Entscheidung ans Landesverwaltungsamt in Weimar ginge. Unter Berücksichtigung der nun vorliegenden Situation geht das für uns in Ordnung.

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